Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung: StPO mit GVG, EGGVG, EMRK
7., neu bearbeitete Auflage 2013. Buch. XXXVIII, 3180 S. In Leinen
C.H.BECK ISBN 978-3-406-63672-1, 16,0 x 24,0 cm, 2362 g, 249 €
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Die Konzeption dieses Standardkommentars entspricht vollständig den Anforderungen von Strafrechtspraktikern:
Die Erläuterungen erfolgen überwiegend anhand der Rechtsprechung. Lückenlos ausgewertet ist die Judikatur des Bundesgerichtshofes, ebenso die des Bundesverfassungsgerichts in ihren Bezügen zur StPO und zum GVG.
In der Mitte zwischen Kurz- und Großkommentar, handlich und komprimiert in einem Band, ermöglicht das Werk den sofortigen und unkomplizierten Zugriff auf alle praxisrelevanten Fragen.
Umfassende Zusatzinformationen machen das Werk noch praktikabler:
Kommentierung der strafverfahrensrechtlichen Vorschriften des GVG und EGGVG
Abdruck des JGG in Auszügen sowie der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren.
Durchgängig wurden alle Kommentierungen umfassend neubearbeitet und aktualisiert. Besonders hervorzuheben sind die Erläuterungen zu
Beweisaufnahme und Beweisantragsrecht
Beschlagnahme, Durchsuchung u. a. Maßnahmen
Vernehmung des Beschuldigten.
Nutzen dieses Kommentars:
lückenlose Auswertung der BGH-Rechtsprechung
bearbeitet von hochqualifizierten Praktikern des BGH und der Bundesanwaltschaft
pragmatisch und zugleich wissenschaftlich vertieft
De 7. Auflage befindet sich auf dem Stand Anfang 2013, verarbeitet alle gesetzlichen Änderungen der vergangenen Jahre und zieht, unter Auswertung der neuen Rechtsprechung und Anwendungspraxis, kritische Bilanz. Hervorzuheben sind insbesondere
das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts mit Modifikationen von 26 Paragrafen der StPO. Kernstück des Gesetzes ist der neugefasste § 119 StPO, der die Beschränkungen und Anordnungsvoraussetzungen der U-Haft, die zuvor in der Untersuchungshaftvollzugsanordnung geregelt waren, explizit in den Text der StPO übernimmt,
das 2. Opferrechtsreformgesetz, dessen Neuregelungen einem verbesserten Schutz der Verletzten dienen sollen,
das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren mit der zentralen Vorschrift des § 257c StPO,
die Neuregelungen zur Sicherungsverwahrung unter umfassender Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 und
das Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung vom 15.11.2012 mit einer Änderung des § 153a StPO.
Umfassend aktualisiert wurden auch die Erläuterungen zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK).
Literatur und Rechtsprechung sind bis Anfang 2013 verarbeitet, zum Teil auch darüber hinaus.
Herausgegeben von Rolf Hannich, Bundesanwalt beim BGH. Bearbeitet von: Dr. Ekkehard Appl, Richter am BGH, Dr. Christoph Barthe, Staatsanwalt als Gruppenleiter, Michael Bruns, Bundesanwalt beim BGH, Dr. Herbert Diemer, Bundesanwalt beim BGH, Prof. Dr. Thomas Fischer, Vorsitzender Richter am BGH, Jan Gericke, Richter am BGH, Dr. Georg Gieg, Richter am OLG, Duscha Gmel, Oberstaatsanwältin beim BGH, Dr. Jürgen-Peter Graf, Richter am BGH, Anette Greger, Staatsanwältin beim BGH, Michael Greven, Oberstaatsanwalt beim BGH, Rainer Griesbaum, Bundesanwalt beim BGH als Abteilungsleiter, Rolf Hannich, Bundesanwalt beim BGH, Sebastian Jakobs, Staatsanwalt, Prof. Dr. Christoph Krehl, Richter am BGH, Prof. Dr. Jürgen-Detlef Kuckein, Richter am BGH a. D., Heinrich Laufhütte, Vors. Richter am BGH a. D., Dr. Heinrich Maul, Rechtsanwalt und Richter am BGH a. D., Lothar Maur, Oberstaatsanwalt, Herbert Mayer, Richter am BGH, Dr. Gerwin Moldenhauer, Staatsanwalt, Dr. Yvonne Ott, Richterin am BGH, Dr. Carsten Paul, Vors. Richter am LG, Dr. Wolfram Schädler, Bundesanwalt beim BGH, Frauke-Katrin Scheuten, Bundesanwältin beim BGH, Dr. Wilhelm Schmidt, Bundesanwalt beim BGH, Prof. Dr. Hartmut Schneider, Bundesanwalt beim BGH, Dr. Ullrich Schultheis, Oberstaatsanwalt beim BGH, Lothar Senge, Bundesanwalt beim BGH a. D., Karin Spillecke, Oberstaatsanwältin beim BGH, Marc Wenske, Richter am LG, Günter Willnow, Vorsitzender Richter am Landgericht, Dr. Anna Zabeck, Staatsanwältin beim BGH.
Für Strafrichter, Staatsanwälte, Strafverteidiger, Hochschullehrer.
Sonntag, 20. Oktober 2013
Donnerstag, 17. Oktober 2013
Göbel, Strafprozess 8.A. 2013
Göbel, Strafprozess
Mit über 500 Schriftmustern
8., neu bearbeitete Auflage 2013. Buch. XXIII, 410 S. In Leinen
C.H.BECK ISBN 978-3-406-65228-8, 16,0 x 24,0 cm, 846 g, 49 €
Handbuch der Rechtspraxis HRP Band 8
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- In welchem Verfahrensstadium sind welche Entscheidungen möglich und erforderlich? - Wie wird der jeweilige Beschluss formuliert? - Mit welcher Verfügung ist der Beschluss zu versehen? - Wem ist die Beschlussausfertigung zuzustellen? - Welche Rechtsmittelbelehrung ist erforderlich? - Wie sind Urteil und Kostenentscheidung zu formulieren? Schnelle Antworten mit sofort umsetzbaren Arbeitshilfen bringt die Neuauflage dieses Handbuches "Strafprozess". Sie informiert über alle Arbeitsschritte im Strafverfahren, dargestellt aus der Perspektive des Richters von Vorverfahren bis hin zur Urteilsverkündung. Auf spezielle Fragen geht das Werk in separaten Kapiteln ein. Diese befassen sich z.B. mit den Besonderheiten des Strafbefehlsverfahrens, des Klageerzwingungsverfahrens, der Privatklage und der Kostenentscheidung. Über 500 Beschluss- und Verfügungsmuster sind in den darstellenden Text integriert und bieten konkrete und sofort anwendbare Formulierungshilfen. Nutzen dieses Handbuchs: sofort umsetzbare Arbeitshilfen über 500 Schriftmuster bearbeitet von einem erfahrenen Praktiker Die 8. Auflage befindet sich auf dem Stand Mitte 2013 und berücksichtigt alle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung der vergangenen Jahre, insbesondere: das Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung vom 15.11.2012, mit dem u.a. der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit eröffnet wird, den Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anzuweisen, das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit den neuen §§ 198 - 201 GVG, das Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung vom 6.12.2011, die Neuregelungen des Rechts der Sicherungsverwahrung nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, das Therapieunterbringungsgesetz sowie das 2. Opferrechtsreformgesetz u.a. mit Neuregelungen zur Nebenklagebefugnis (§ 395 StPO), Beiordnung eines kostenlosen Opferanwalts (§ 397 StPO) und zu den Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Verletzten (§ 406h StPO). Der Verfasser Klaus Göbel ist seit vielen Jahren als Strafrichter tätig. Zielgruppe: Strafrichter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Rechtsreferendare. Von Klaus Göbel, Richter am Amtsgericht a.D.. Begründet von Dr. Ludwig Leiß. Bis zur 3. Auflage fortgeführt von Klaus Marquardt
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- In welchem Verfahrensstadium sind welche Entscheidungen möglich und erforderlich? - Wie wird der jeweilige Beschluss formuliert? - Mit welcher Verfügung ist der Beschluss zu versehen? - Wem ist die Beschlussausfertigung zuzustellen? - Welche Rechtsmittelbelehrung ist erforderlich? - Wie sind Urteil und Kostenentscheidung zu formulieren? Schnelle Antworten mit sofort umsetzbaren Arbeitshilfen bringt die Neuauflage dieses Handbuches "Strafprozess". Sie informiert über alle Arbeitsschritte im Strafverfahren, dargestellt aus der Perspektive des Richters von Vorverfahren bis hin zur Urteilsverkündung. Auf spezielle Fragen geht das Werk in separaten Kapiteln ein. Diese befassen sich z.B. mit den Besonderheiten des Strafbefehlsverfahrens, des Klageerzwingungsverfahrens, der Privatklage und der Kostenentscheidung. Über 500 Beschluss- und Verfügungsmuster sind in den darstellenden Text integriert und bieten konkrete und sofort anwendbare Formulierungshilfen. Nutzen dieses Handbuchs: sofort umsetzbare Arbeitshilfen über 500 Schriftmuster bearbeitet von einem erfahrenen Praktiker Die 8. Auflage befindet sich auf dem Stand Mitte 2013 und berücksichtigt alle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung der vergangenen Jahre, insbesondere: das Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung vom 15.11.2012, mit dem u.a. der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit eröffnet wird, den Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs anzuweisen, das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit den neuen §§ 198 - 201 GVG, das Gesetz über die Besetzung der großen Straf- und Jugendkammern in der Hauptverhandlung vom 6.12.2011, die Neuregelungen des Rechts der Sicherungsverwahrung nach Maßgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, das Therapieunterbringungsgesetz sowie das 2. Opferrechtsreformgesetz u.a. mit Neuregelungen zur Nebenklagebefugnis (§ 395 StPO), Beiordnung eines kostenlosen Opferanwalts (§ 397 StPO) und zu den Informationspflichten der Strafverfolgungsbehörden gegenüber den Verletzten (§ 406h StPO). Der Verfasser Klaus Göbel ist seit vielen Jahren als Strafrichter tätig. Zielgruppe: Strafrichter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Rechtsreferendare. Von Klaus Göbel, Richter am Amtsgericht a.D.. Begründet von Dr. Ludwig Leiß. Bis zur 3. Auflage fortgeführt von Klaus Marquardt
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