Park, Kapitalmarktstrafrecht. Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Finanzaufsicht. Compliance.
Herausgegeben von RA Prof. Dr. Tido Park, FAStrafR u FAStR
3. Auflage 2013, Rund 1300 S., Gebunden, 159 Euro, ISBN 978-3-8329-6478-8
Portofreie Lieferung durch die Jura Buchhandlung. Hier bestellen:
Wegen der Finanzmarktkrise hat der nationale und der europäische Gesetzgeber eine Reihe neuer und komplizierter Vorschriften in Einzel- und Nebengesetzen geschaffen. Die komplexe Querschnittsmaterie des Kapitalmarktstrafrechts unterliegt einer Dynamik wie kaum ein anderes Rechtsgebiet und steht hoch im Kurs: Aufsehen erregende Strafverfahren beschäftigen die beschuldigten Unternehmen oder deren Manager, die hauseigenen Juristen und Compliance-Beauftragten, externe Strafverteidigerteams, Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Die Neuauflage des "Kapitalmarktstrafrechts" liefert eine umfassende und nach Anwendungsfällen typisierende Darstellung des stark zersplitterten Rechtsgebiets. Alle Bereiche des Kommentars wurden erheblich erweitert und besonders im Bereich der OWiG-Tatbestände vertieft. Die europäischen Regelungsmaterien sind durchgängig integriert, die Themen „Compliance aus wertpapier- und strafrechtlicher Sicht“ wie die „Nationale und europäische Finanzaufsicht“ neu eingefügt bzw. erheblich ausgebaut.
Ganz aktuell und auf dem neuesten Stand berücksichtigt der Handkommentar vor allem:
die aktuellen Bestrebungen der EU-Kommission im Hinblick auf Leerverkaufsverbote,
den Vorschlag für eine EU-Marktmissbrauchsverordnung, die erstmalig ausdrücklich auch "europäisch harmonisierte" strafrechtliche Sanktionen für Insidergeschäfte und Marktmanipulation vorsieht
weitere wesentliche Bereiche wie den Hochfrequenzhandel, den Handel mit Warenderivaten, Emissionszertifikaten sowie Schutz- und Anreizmaßnahmen für Informanten („whistle blower“),
das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts,
das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention,
das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz
Für Information aus erster Hand
sorgen die Verfasser, die als Mitarbeiter der BaFin, als Wirtschaftsstrafverteidiger, Staatsanwälte und Hochschulprofessoren, die im Kapitalmarktstrafrecht tätigen Berufszweige repräsentieren und für eine ausgewogene Meinungsabbildung garantieren.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen